Zahlungsschwierigkeiten? Wir bieten Ihnen Zahlungshilfe!

Wenn es finanziell bei Ihnen einmal eng aussieht und Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, unterstützen wir Sie gerne mit unserer Zahlungshilfe. Mit der Zahlungshilfe der Stadtwerke Troisdorf helfen wir dabei, Lösungen zu finden, um offene Beträge bei uns zu begleichen oder eventuell drohende Sperrungen zu vermeiden.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Mahnung und Zahlung. Bitte kommen Sie frühzeitig auf uns zu, damit wir Ihnen bestmöglich helfen können!

Was passiert, wenn ich meinen offenen Betrag nicht bezahle?

 

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Wie kann ich bezahlen?

 

Zu den Zahlungsmöglichkeiten

An wen kann ich mich wenden?

 

Zu den Kontaktdaten

Mahnungen ignorieren und nicht zahlen? Keine gute Idee!

Bitte legen Sie Mahnungen von uns nicht unbeachtet beiseite.
Vielleicht ist im Alltag die Zahlung einfach untergegangen, oder eine bereits getätigte Überweisung hat uns verspätet erreicht – das kommt vor!
Sollten Sie sich die Mahnung jedoch nicht erklären können, gehen Sie der Sache unbedingt auf den Grund.

Sollten Sie auf die von uns zugeschickten Mahnungen keinen Kontakt mit uns aufnehmen, keine Ratenzahlung vereinbaren und einfach nicht bezahlen, haben wir je nach Fall die Möglichkeit:

  • von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch  zu machen und die Energieversorgung einzustellen
  • den bestehenden Vertrag mit Ihnen zu kündigen
  • ein Inkassounternehmen zu beauftragen

Hierfür können weitere, teils hohe Kosten für Sie entstehen. Das muss nicht sein!

Sprechen Sie uns daher an, wenn es mit der Zahlung mal etwas knapp werden könnte, oder Sie sich eine Mahnung nicht erklären können. So vermeiden Sie Unannehmlichkeiten.

Wie kann ich meine Rechnung bezahlen?

Alle Zahlungsmöglichkeiten im Überblick

SEPA-Lastschriftverfahren

Um automatisch pünktlich und bequem zu zahlen und zusätzliche Kosten zu vermeiden, können Sie uns ein Sepa-Mandat zur Einziehung der Forderung von Ihrem Bankkonto erteilen.

 

Jetzt Bankeinzugsformular SEPA runterladen

 

Überweisung

Wenn Sie die fällige Summe überweisen möchten, zahlen Sie bitte unter Angabe Ihrer Kundennummer auf dieses Konto:

IBAN: DE23 3705 0299 0002 1136 29
SWIF-BIC: COKSDE33

Richten Sie am besten einen Dauerauftrag ein, um zukünftig keine Abschlagszahlung zu vergessen.

Kassenautomat

Zu den Öffnungszeiten der Stadtwerke Troisdorf GmbH können Sie den Kassenautomat zur EC-Kartenzahlung oder zur Barzahlung in unserem Foyer nutzen.

Jetzt Öffnungszeiten einsehen

Ratenzahlung

Ist die Forderung so hoch, dass Sie diese nicht in einer Summe zahlen können, bieten wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Ratenzahlung an. Um einen Ratenvertrag zu vereinbaren, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung.

 

Zum Antrag auf Ratenzahlung 

Tipps um Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden

  • Versuchen Sie, die Zahlungen für die Strom-, Gas- und Wasserversorgung pünktlich zu leisten.
  • Lesen Sie in regelmäßigen Abständen die Zählerstände von Ihren Zählern ab, und behalten Sie Ihren Verbrauch im Auge. Sollten sich „Verbrauchsmonster“ eingeschlichen haben, ersetzen Sie die Geräte falls möglich, oder versuchen Sie, diese nur wenn unbedingt nötig zu nutzen.
  • Sollte sich Ihr Verbrauchsverhalten ändern, überprüfen Sie die Abschlagshöhe. So vermeiden Sie eine hohe Nachzahlung am Ende des Abrechnungszeitraums.

Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne, wie Sie Energie einsparen können. Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten an energieberatung@stadtwerke-troisdorf.de.

Was tun, wenn Sie die Abschläge oder die Jahresverbrauchsabrechnung nicht bezahlen können?

Ganz wichtig: Sprechen Sie uns frühzeitig an!

Zu Beginn der Versorgung teilen wir Ihnen die Höhe der monatlichen Abschläge mit. Bitte zahlen Sie diese pünktlich zu den Fälligkeiten ein, oder erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung von Ihrem Bankkonto.

Kommt es zu einer Nachzahlung aus einer Jahresverbrauchsabrechnung oder Schlussabrechnung, können Sie mit uns eine Ratenzahlung vereinbaren.

Den Antrag zur Ratenzahlung finden Sie hier. Füllen Sie diesen gleich online aus. 

Voraussetzungen für den Abschluss einer Ratenzahlung:

  • Sie haben eine Forderung von mindestens 150,00 €.
  • Die bestehende Forderung kann in 6 Monatsraten beglichen werden.
  • In der Vergangenheit wurde keine Ratenzahlung wegen Nichteinhaltung storniert.

Damit die Raten pünktlich bei uns eingehen, ziehen wir diese auch gerne von Ihrem Bankkonto ein. Dies geht jedoch nur, wenn wir die gleiche Bankverbindung auch für den Bankeinzug der Abschläge nutzen können.

 

Alle Zahlungsmöglichkeiten im Überblick

Weitere Hilfsangebote bei Zahlungsschwierigkeiten

Abschlags-Überweisung durch Sozialleistungsträger

Erhalten Sie Leistungen von Sozialleistungsträgern, beispielsweise vom Jobcenter oder dem Sozialamt? Diese können die monatlichen Abschlagszahlungen möglicherweise direkt an uns überweisen. Kontaktieren Sie hierzu Ihren Ansprechpartner und besprechen Sie, ob Sie einen entsprechenden Antrag stellen können oder ob es andere Möglichkeiten gibt.

Zahlungshilfe durch Schuldnerberatung oder Kommunen

Sollten Sie keine sozialen Leistungen erhalten, erkunden Sie sich bei Schuldnerberatungen, Wohlfahrtsverbänden und/oder Kommunen nach Unterstützungsmöglichkeiten. Lassen Sie sich dort beraten!

Unterstützungsangebote bei Stromsperre durch den Rhein-Sieg-Kreis

Hier finden Sie einige Anbieter, die Sie bei Zahlungsschwierigkeiten unterstützen:

Sie wohnen nicht in Troisdorf? Sicher gibt es auch in Ihrer Umgebung Einrichtungen und Anlaufstellen, die helfen können. 

Ihr Zähler wird/wurde gesperrt. Was nun?

Lassen Sie uns gemeinsam im Vorfeld versuchen, eine Energiesperre zu verhindern. Denn wenn der Zähler bereits gesperrt wurde, wird es schwieriger, wieder Energielieferungen zu erhalten.

Verlieren Sie keine Zeit und zahlen Sie jetzt!

Wenn Sie auf unsere Zahlungserinnerung und die 2. Mahnung nicht reagieren und nicht zahlen, bekommen Sie eine letzte Chance. Das ist die Ankündigung der bevorstehenden Sperrung. Sie haben dann nur noch 8 Tage Zeit, zu zahlen oder uns zu kontaktieren, um die Sperrung abzuwenden, beispielsweise durch den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung.

Denken Sie daran: Eine Sperrung des Zählers wird für Sie sehr teuer. Deshalb sollten Sie rechtzeitig handeln, damit es nicht so weit kommt.

Liegen bei Ihnen Gründe für die Unverhältnismäßigkeit der Unterbrechung der Versorgung vor, insbesondere eine Gefahr für Leib und Leben? Dann teilen Sie uns die Gründe bitte schriftlich mit und senden Sie uns auch entsprechende Belege dafür zu.

Die Versorgungseinstellung kann zwei Gründe haben. Entweder haben Sie vergessen, sich auf den von Ihnen genutzten Zähler ordnungsgemäß anzumelden, oder Sie sind mit Ihren Zahlungen in Rückstand geraten.

Am Tag der Sperrung werden die eingegangenen Zahlungen überprüft. Wenn Sie die Kundennummer im Verwendungszweck korrekt angegeben und direkt nach der Ankündigung der Absperrung gezahlt haben, können wir Ihre Zahlung in der Regel zuordnen und die Sperrung sollte sich erledigt haben.
Gut zu wissen: Zahlungen, die Sie am Vortag der Sperrung oder sogar erst am gleichen Tag leisten, könnten bei uns erst später eingehen und somit vor der Sperrung nicht mehr rechtzeitig berücksichtigt werden. Kontaktieren Sie uns bitte zur Sicherheit persönlich und weisen Sie uns Ihre Zahlung nach.

Generell gilt: Um eine Überschneidung von eventuellen Banklaufzeiten zu vermeiden, reichen Sie uns nach Ihrer Zahlung bitte einen Beleg ein.

Jetzt Beleg einreichen

Generell erhalten Sie 8 Tage vor Einstellung der Versorgung eine Ankündigung. Darin teilen wir Ihnen den Sperrtag mit, damit Sie die Möglichkeit haben, noch rechtzeitig zu zahlen. Wenn Sie nicht zahlen können, gibt Ihnen die Ankündigung die Gelegenheit, Ihre Geräte auszuschalten, um diese vor Schaden zu schützen.

Unsere Außendienstmitarbeiter versuchen, sich durch Klingeln Zutritt zur Zähleinrichtung zu verschaffen. Sie sind jedoch nicht berechtigt, Geld oder Zahlbelege entgegenzunehmen oder Absprachen mit Ihnen zu treffen.

Sollten Sie also die Gesamtforderung beglichen haben, bitten wir um die Zusendung eines Zahlungsnachweises (gerne per E-Mail an Mahnabteilung(at)Stadtwerke-troisdorf.de) ohne Widerrufsrecht bis zum Vortag der Sperrung.

Die offene Forderung, inklusive der angefallenen Sperr- und Entsperrgebühren, muss an die Stadtwerke Troisdorf GmbH gezahlt werden. Wichtig: Belegen Sie diese Zahlung anhand eines unwiderruflichen Zahlungsnachweises in unserem Mahnbüro. 

Als Zahlungsbelege werden akzeptiert:

  • Kontoauszüge
  • Belege mit Ausführungsbestätigung
  • Beleg ohne Widerrufsmöglichkeit
  • Einzahlungsbelege unseres Kassenautomat (EC-Zahlung oder Barzahlung)

Bei Stromzählern erfolgt die Versorgungsaufnahme in der Regel am nächsten Werktag (Montag-Freitag).

Bei der Wiederinbetriebnahme eines Wasserzählers ist eventuell eine technische Überprüfung der Anlage notwendig, weshalb es im Einzelfall 2-3 Werktage bis zur Entsperrung dauern kann. 

Wenn ein Gaszähler nach einer Sperrung wieder in Betrieb genommen werden soll, wird immer eine technische Überprüfung der Anlage unter Einbeziehung eines konzessionierten Fachunternehmens gem. der TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen) benötigt.  Den Antrag finden Sie hier.

Bitte lassen Sie dieses Dokument von einem Fachunternehmen ausfüllen und leiten Sie dieses anschließend an netzanschluss(at)stadtwerke-troisdorf.de weiter. Dies können Sie entweder selber vornehmen, oder über das Fachunternehmen einreichen lassen. 

Sollten Sie auf der Suche nach einem solchen konzessioniertes Fachunternehmen sein, finden Sie einige Unternehmen hier.

Sofern die Unterlagen korrekt und vollständig ausgefüllt bei uns eingereicht wurden, vereinbaren wir mit dem Fachunternehmen einen Montage- bzw. Zähleröffnungstermin. Das durch Sie beauftragte Fachunternehmen teilt Ihnen den vereinbarten Termin entsprechend mit, da wir an diesem den Zugang zur Zähleinrichtung benötigen. 

Wir sind grundsätzlich bemüht die Wiederaufnahme der Energieversorgung zeitnah zu ermöglichen.

Bei der Entsperrung von Stromzählern müssen die Sicherungen wieder im Zähler eingebracht werden, damit sich der Stromkreislauf schließt. Der beauftragte Außendienstmitarbeiter der Stadtwerke Troisdorf GmbH ist hierzu nicht berechtigt.

Haben Sie dazu Fragen?
Sprechen Sie uns an oder wenden Sie sich an Ihren Hausmeister oder einen Elektrofachbetrieb.

Sollte Ihr Vertrag aufgrund von unterlassenen Zahlungen gekündigt worden sein, fallen Sie automatisch wieder in die Versorgung Ihres Grundversorger zurück und werden - sofern die Stadtwerke Troisdorf nicht Ihr Grundversorger sind - nicht weiter von uns  versorgt.
Sollten Sie nach der Zahlung erneut einen Energieversorgungsvertrag mit uns abschließen wollen, müssen zuerst alle Ihre Rückstände einschließlich der Schlussabrechnung ausgeglichen werden.

Anschließend nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, und wir besprechen die weiteren Möglichkeiten. Unser Kundenservice berät Sie hier gerne!

Sie erreichen die Mitarbeiter des Mahnbüros von Montag bis Freitag zwischen 08:00 Uhr und 10:00 Uhr sowie von Montag bis Donnerstag zwischen 14:00 Uhr und 15:00 Uhr.

Auch an unserem Kassenautomaten können Sie Ihre Rückstände abfragen und bezahlen. Geben Sie dazu bitte Ihre vollständige Kundennummer an.

Prepayment-Zähler für Ihren Stromverbrauch

Behalten Sie die volle Kontrolle über Ihren Stromverbrauch!

Sie als Verbraucher können nur den Strom verbrauchen, den Sie zuvor gekauft haben. Somit erhalten Sie die volle Kontrolle über Ihren Energieverbrauch. Der smarte Prepayment-Zähler überwacht selbstständig Ihren Energieverbrauch und Ihre Zahlungen. Die speziellen Algorithmen der verwendeten Software sorgen dafür, dass höchste Sicherheitsstandards für Ihre Daten eingehalten werden.

Nach dem Kauf einer gewünschten Energiemenge am Kassenautomaten der Stadtwerke Troisdorf, den Sie im Kundencenter zu den bekannten Geschäftszeiten nutzen können, erhalten Sie eine 10-stellige Schlüsselzahl. Das Guthaben wird mittels Eingabe der Schlüsselzahl am Prepayment-Zähler übertragen. Mit einem  Prepayment-Zähler haben Sie Ihren Stromverbrauch und Ihre Kosten bestens im Griff. 

Sie haben Interesse an einem Prepayment-Zähler? Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Prepayment-Zähler hier anfragen

Abwendungsvereinbarung – was ist das?

Sollte Ihnen die Absperrung der Energieversorgung angekündigt worden sein, können Sie uns bezüglich einer Abwendungsvereinbarung kontaktieren. Diese bieten wir Ihnen in der Regel mit der Sperrankündigung an. Falls dies nicht der Fall ist, sprechen Sie uns einfach an!

Durch die Abwendungsvereinbarung können Sie unsere bestehende Forderung in Raten begleichen. Die Voraussetzungen hierfür sind ...

Voraussetzung für Bezahlung  der offenen Beträge in Raten:

  • ein schriftlicher Antrag, gerne auch per E-Mail an Mahnabteilung(at)stadtwerke-troisdorf.de.
  • dass Sie aktuell nicht bereits eine laufende Abwendungsvereinbarung haben.
  • dass in der Vergangenheit nicht bereits eine Abwendungsvereinbarung wegen Nichteinhaltung storniert wurde.
  • dass Sie ein aktives Vertragsverhältnis mit uns haben.
  • dass die Forderung durch die Aufteilung in „angemessene“ Teilbeträge innerhalb des vereinbarten Zeitraumes beglichen werden kann.

Gut zu wissen: Indem Sie die Abwendungsvereinbarung vor der Durchführung der Sperrung schriftlich beantragen, entfällt der angekündigte Sperrtermin. Die Zahlungsverpflichtung insgesamt besteht jedoch weiter.

Damit wir mit Ihnen eine Abwendungsvereinbarung abschließen können, benötigen wir von Ihnen zwei Dinge: den schriftlichen Antrag und den aktuellen Zählerstand. So können wir überprüfen, ob der tatsächliche Verbrauch sich mit der derzeit bestehenden Forderung deckt. Bei einer wesentlichen Abweichung muss eventuell die angebotene Höhe der Raten angepasst werden. In diesem Fall kontaktieren wir Sie nochmals.

Damit die Raten der Abwendungsvereinbarung pünktlich bei uns eingehen, ziehen wir diese auch gerne von Ihrem Bankkonto ein. Dies geht jedoch nur, wenn wir die gleiche Bankverbindung auch für die Abschlagseinzüge nutzen können. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an.

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den monatlichen Raten die zukünftigen Abschläge pünktlich bezahlt werden müssen. Geschieht dies nicht fristgerecht, ist die getroffene Vereinbarung hinfällig und der Restbetrag sofort zur Zahlung fällig.

Mahnbüro

Öffnungszeiten
Mo bis Fr: 08:00 - 10:00 Uhr
Mo bis Do: 14:00 - 15:00 Uhr
  mahnabteilung@stadtwerke-troisdorf.de
  02241 888 250