THG-Quote: Jährliche Prämie für Ihr Elektroauto, E-Roller und E-Scooter
Dank Treibhausgasminderungsquote mindestens 200 € Prämie für Ihr Elektroauto, E-Roller und E-Scooter
E-Autofahrer aufgepasst: Als Kunde der Stadtwerke Troisdorf zahlt sich Ihr E-Auto jetzt doppelt aus! Denn seit dem 01. Januar 2022 können Besitzer eines reinen Elektroautos jährlich eine Prämie in Höhe von mindestens 200 € sichern. Egal ob Sie dieses privat oder gewerblich nutzen. Mit unserem ÖkoStromtarif und Ihrem Elektroauto tragen Sie mit den eingesparten CO2-Emissionen jetzt schon aktiv dazu bei, die Höhe der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen zu reduzieren – dies wird vom Gesetzgeber mit der sogenannten Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote belohnt.
Die THG-Prämie, die E-Auto-Fahrern jährlich zusteht, kann auch für E-Roller und E-Scooter bis 45 km/h (Klasse L1e/L1e-A) beantragt werden. Normalerweise geht das nicht, da Kleinkrafträder nicht zugelassen werden müssen. Die Lösung liegt in einer sogenannten freiwilligen Zulassung, die bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt wird. Dazu braucht man den Personalausweis, die eVB-Nummer (gibt’s bei der Versicherung) und eine gültige Betriebserlaubnis. Die Zulassung ist zwar gebührenpflichtig, doch durch die jährliche Prämie rechnet sich das am Ende doch. Die THG-Quote für E-Kleinkrafträder kann – ebenso wie die Prämie für E-Autos – hier beantragt werden. Für E-Bikes gilt die THG-Quote übrigens nicht.
Was ist die THG-Quote?
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölkonzerne in Deutschland, ihren CO2-Ausstoß zu kompensieren. Als Fahrer eines emissionsfreien Elektrofahrzeugs vermeiden Sie automatisch Kohlenstoffdioxid. Diese CO2-Einsparung können Sie an einen Mineralölkonzern weitergeben. Sie erhalten dafür eine Prämie von mindestens 200 €.
Um Ihr eingespartes Treibhausgas zu verkaufen, brauchen Sie sich nicht selbst an einen Mineralölkonzern zu wenden. Der Gesetzgeber erlaubt es, einen Dienstleister mit der Abwicklung zu beauftragen. Diesen Service übernehmen wir gerne für Sie. Wir brauchen dazu nur Ihre Zustimmung und eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins.
Interessiert? Dann registrieren Sie sich jetzt mit wenigen Klicks.

Förderung für E-Roller und E-Scooter
Förderfähige E-Fahrzeuge, damit sind nicht nur E-Autos gemeint. Auch die Anschaffung eines klimafreundlichen E-Rollers kann sich leichter amortisieren, als man denkt.
Denn zum einen förderen die Stadtwerke Troisdorf die Anschaffung eines Elektromobils und zum anderen kann dieTHG-Prämie, die E-Auto-Fahrern jährlich zusteht, auch für E-Roller und E-Scooter bis 45 km/h (Klasse L1e/L1e-A) beantragt werden.
Tipp 1: Förderbonus
Stromkunden der Stadtwerke Troisdorf dürfen sich auf 150 € Förderbonus für ihren neu erworbenen E-Roller bzw. über 50 € für E-Scooter freuen. Achtung: Gebraucht gekaufte E-Roller oder Roller, deren Kaufdatum laut Rechnung mehr als drei Monate zurückliegt, werden nicht bezuschusst. Hier finden Sie mehr zur Stadtwerke-Förderung für Ihre Elektromobilität.
Tipp 2: THG-Quote
Die THG-Prämie, die E-Auto-Fahrern jährlich zusteht, kann auch für E-Roller und E-Scooter bis 45 km/h (Klasse L1e/L1e-A) beantragt werden. Normalerweise geht das nicht, da Kleinkrafträder nicht zugelassen werden müssen. Die Lösung liegt in einer sogenannten freiwilligen Zulassung, die bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt wird. Dazu braucht man den Personalausweis, die eVB-Nummer (gibt’s bei der Versicherung) und eine gültige Betriebserlaubnis. Die Zulassung ist zwar gebührenpflichtig, doch durch die jährliche Prämie rechnet sich das am Ende doch. Die THG-Quote für E-Kleinkrafträder kann – ebenso wie die Prämie für E-Autos – hier beantragt werden. Für E-Bikes gilt die THG-Quote übrigens nicht.
Entdecken Sie die Vorteile der THG-Quote für Ihr E-Auto
Attraktive Prämie von mind. 200 € pro Jahr
Unkomplizierte Abwicklung in nur vier Schritten
Für nachhaltiges Handeln und CO2 -Einsparung belohnt werden
Kann jährlich neu beantragt werden
Jährliche Prämie sichern so geht´s:

Registrierung / Login

Kopie des Fahrzeugscheins hochladen / Prämie wählen

Erfolgreich hochgeladen / Prämie gesichert
THG-Quote: Jetzt schnell und einfach registrieren und Prämie sichern
Aktuell können wir leider keine neuen Registrierungen mehr annehmen. Wir werden Sie hier informieren, sobald Registierungen wieder möglich sind.

E-Ladestation fürs eigene Zuhause
Sie besitzen noch keine Heimladestation für Ihr Zuhause? Möchten Ihr E-Auto zukünftig jedoch schnell und komfortabel auf dem eigenen Stellplatz laden?
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Fördervoraussetzungen für THG-Prämie
Förderung an aktiven Strom- oder Erdgasvertrag des Antragstellers bei den Stadtwerken Troisdorf gebunden
Antragssteller ist gleichzeitig Fahrzeughalter
Beantragung nur für rein elektrische E-Autos, Plug-in-Hybride sind ausgeschlossen
Jährlich Beantragung zur Förderung der THG-Quote nötig
Was genau ist die THG-Quote? Unser Video erklärt´s!
Die häufigsten Fragen zur THG-Quote
Die gesetzlich festgelegte Treibhausgasminderungsquote (kurz: THG-Quote) soll schädliches Kohlendioxid in der Luft reduzieren. Sie gilt für Mineralölkonzerne, die in Deutschland Diesel oder Benzin handeln und verkaufen. Die THG-Quote verpflichtet sie, ihre CO2-Emissionen um einen festgelegten Prozentsatz (Quote) zu senken. Sie können dazu entweder selbst vergleichsweise CO2-arme Kraftstoffe verkaufen (z. B. Biodiesel, E10) oder eingespartes Treibhausgas von Dritten „einkaufen“. Dritte sind z. B. Besitzer von E-Fahrzeugen.
Als Besitzer eines E-Fahrzeugs dürfen Sie die damit einhergehenden CO2-Einsparungen an ein Unternehmen verkaufen, das der THG-Quote unterliegt. Derzeit geht das nur über Ihren Stromlieferanten.
Ihre Prämie erhalten Sie in Form einer Gutschrift auf die Jahresendabrechnung Ihres Strom- bzw. Gasliefervertrages.
Laden Sie einfach hier ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins hoch und machen Sie einige wenige Angaben zu Ihrer Person. Dann erteilen Sie uns noch Ihre Zustimmung, dass die Stadtwerke Troisdorf die THG-Quote für Sie abwickeln und vermarkten dürfen – fertig! Wichtig ist, dass sich der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter registriert. Falls Sie sich für mehrere Jahre registrieren, brauchen wir jeweils zu Jahresbeginn Ihre Bestätigung, dass Sie noch im Besitz des Fahrzeugs sind. Daran erinnern wir Sie rechtzeitig per E-Mail.
Die THG-Quotenmenge von Einzelpersonen ist zu gering, um sie an einen Mineralölkonzern zu verkaufen. Außerdem erfordert die Abwicklung auch die Abstimmung mit mehreren Behörden. Daher bündeln wir mit Unterstützung eines spezialisierten Dienstleisters die Quoten unserer Kunden und erzielen so für Sie eine attraktive Prämie.
Ja. Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge geltend machen. Wichtig ist, dass Antragsteller und der im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeughalter (Person oder Unternehmen) identisch sind. Bitte geben Sie bei der Registrierung für die THG-Quote an, dass Ihre Fahrzeuge gewerblich genutzt werden. Wir zahlen dann zusätzlich die Umsatzsteuer auf den Bonus aus.
Ihre Daten und Dokumente werden bei uns nach höchsten Sicherheitsstandards DSVGO-konform verarbeitet und gespeichert. Wir verwenden sie ausschließlich für die Prozesse, die zur Durchführung der THG-Quote notwendig sind. Ihre Daten und Dokumente werden wie vorgeschrieben für 3 Jahre gespeichert. Wir nutzen für die Speicherung den Open Cloud Service der Deutschen Telekom AG. Damit ist eine Weitergabe in Drittländer ausgeschlossen. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzinformationen (DSI).


Dennis Ritter
Kundenberater
Energiedienstleistungen
ritterd@stadtwerke-troisdorf.de
02241 888 193