Grund- und Ersatzversorgung Gas
Wir sind für Sie da!
Grundversorgung Gas für Privathaushalte – was bedeutet das für Sie?
Die Grundversorgung mit Gas stellt sicher, dass Sie jederzeit zuverlässig mit Gas für Heizung und Warmwasser versorgt werden – auch wenn Sie gerade umgezogen sind und noch keinen neuen Gasliefervertrag abgeschlossen haben. So müssen Sie keine kalten Räume oder fehlendes Warmwasser befürchten: Ihre Gasversorgung bleibt durchgehend bestehen. Dieses Recht auf eine „Grundversorgung zu allgemeinen Preisen und Bedingungen“ ist gesetzlich verankert.
Die Grundversorgung wird von dem Energieversorger bereitgestellt, der in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushalte mit Gas beliefert. In Troisdorf sind das die Stadtwerke Troisdorf. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Kosten der Grundversorgung Gas in Troisdorf.
Neben der sicheren Versorgung bietet die Grundversorgung auch die Möglichkeit, flexibel zu bleiben: Sie können den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen beenden und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.
Bei den Stadtwerken Troisdorf genießen Sie eine Versorgung, die fair, nachhaltig und mit viel Engagement gestaltet ist. Überzeugen Sie sich selbst!
Hier geht’s zu unserem Tarifrechner!

Insolventer Energieversorger? Keine Sorge!
Bei Ihrem Energieversorger sind die Lichter ausgegangen? Machen Sie sich keine Sorgen – Sie werden nicht ohne Strom und/oder Gas dastehen. Falls Ihr derzeitiger Anbieter Sie nicht mehr beliefern kann, haben Sie einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf die Ersatzversorgung mit Strom in Niederspannung sowie Gas in Niederdruck.
In Troisdorf (Strom und Gas) und in 55765 Oberhambach (Strom) übernehmen die Stadtwerke Troisdorf als zuständiger Anbieter für bis zu drei Monate Ihre Ersatzversorgung. In dieser Zeit können Sie sich ganz in Ruhe für einen günstigeren Tarif bei einem Anbieter Ihrer Wahl entscheiden.
Apropos: Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Preise der Grund- und Ersatzversorgung in Troisdorf
Häufige Fragen zum Thema Grund- und Ersatzversorgung
Der § 36 regelt im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die sogenannte Grundversorgungspflicht. Die Grundversorgung für Privathaushalte ist die gesetzlich garantierte, unterbrechungsfreie Energiebelieferung mit Strom (in Niederspannung) und Gas (in Niederdruck) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Demnach haben alle Haushalte einen Anspruch darauf, automatisch mit Energie versorgt zu werden. Aufkommen muss dafür der Energieversorger, der im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert.
Unter der Ersatzversorgung versteht man eine temporäre „Notversorgung“, die die Belieferung mit Strom und/oder Gas für drei Monate sicherstellt, wenn die Versorgungslage unklar ist. Gründe hierfür könnten beispielsweise sein, dass der ursprüngliche Anbieter insolvent ist und die Belieferung eingestellt hat oder aber dass der neu gewählte Anbieter die Belieferung noch nicht aufgenommen hat. In solchen Fällen springt der jeweilige Grundversorger automatisch für die Energieversorgung ein, da jeder Haushalt per Gesetz Anspruch auf die Energieversorgung hat. Nach drei Monaten werden ersatzversorgte Kunden automatisch in den Grundtarif überführt. Innerhalb der Dreimonatsfrist haben sie ohne Kündigungsfrist die Möglichkeit, einen – in der Regel günstigeren – Sondertarif des Grundversorgers zu wählen.
Für die Grundversorgung ist immer das Energieversorgungsunternehmen zuständig, das in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Haushalte mit Strom und/oder Gas beliefert. Die Stadtwerke Troisdorf sind der zuständige Grundversorger für Haushalte in Troisdorf und in 55765 Oberhambach.
Als Haushaltskunde sind Sie in der Grundversorgung, wenn Sie keinen Sondervertrag für einen bestimmten Strom- oder Gastarif abgeschlossen haben. Dann kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zu allgemeinen Preisen und Bedingungen zustande.
Die Grundversorgung wird auf der Abrechnung ausgewiesen.
Die Grundversorgung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie immer mit Strom und/oder Gas beliefert werden. Auch dann, wenn Sie selbst nicht aktiv geworden sind, also keinen Sondervertrag für einen bestimmten Strom- oder Gastarif abgeschlossen haben. Da die Grundversorgung deutlich mehr kostet als frei wählbare Tarife, ist die Kündigungsfrist im Vergleich zu Sonderverträgen sehr kurz. Ein Grundversorgungsvertrag kann mit einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Die Grundversorgung erfolgt zu allgemeinen Preisen und Bedingungen.
Vorübergehend hatte es eine Differenzierung gegeben. Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Gesetzgeber jedoch entschieden, dass eine sogenannte Spaltung der Grundversorgung in einen Bestandskunden- und in einen Neukundentarif nicht mehr zulässig ist. Für die Zusammenführung der beiden Tarife wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.10.2022 eingeräumt. Der am 15.12.2021 geschaffene Grundversorgungstarif der Stadtwerke Troisdorf für Neukunden wird zum 01.11.2022 somit wieder mit dem Grundversorgungstarif für Bestandskunden zusammengeführt.
Die allgemeinen Preise und Bedingungen sind in der Strom-Grundversorgungsordnung (StromGVV) und in der Gas-Grundversorgungsordnung (GasGVV) geregelt. Neben den allgemeinen Bedingungen darf der Grundversorger auch in begrenztem Umfang ergänzende Bedingungen festlegen. Der Energieversorger muss all diese Informationen öffentlich bekannt machen, z. B. in den Medien und durch Veröffentlichung auf der eigenen Website. Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Troisdorf zur Grundversorgung finden Sie hier.
Sie können die Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich (per E-Mail, per Post oder Fax) kündigen. Falls Sie in einen anderen Tarif wechseln, kümmert sich der neue Energieversorger um die Kündigung der Grundversorgung.
Das sollten Sie sogar – am besten so bald wie möglich. Denn die automatische Grundversorgung kostet deutlich mehr als ein selbst gewählter Tarif. Durch einen raschen Wechsel in einen Sondervertrag sparen Sie also gutes Geld. Sie können zu jedem beliebigen Anbieter wechseln oder einfach bei Ihrem Grundversorger bleiben und einen Sondervertrag abschließen. Auch die Stadtwerke Troisdorf bieten über die Grundversorgung hinaus attraktive Strom- und Gastarife an, natürlich inklusive nachhaltigem Service mit Herz!

Informationen zur Preisanpassung der Grund- und Ersatzversorgung
Die weltweit hohe Nachfrage nach Energie treibt die Beschaffungskosten seit einiger Zeit in die Höhe.
Was bedeutet dies für Sie als Verbraucher?