Exklusive Angebote für Ihr Zuhause "Auf dem Grend"
Auf dieser Website haben wir hier alle Angebote aufgeführt, die für Grundstückseigentümer im Baugebiet „Auf dem Grend“ wie Sie gerade wichtig zu wissen sind. Übersichtlich zusammengestellt finden Sie Hintergrundinfos von A bis Z.
Heute steht bereits fest, dass Sie in Ihrem neuen Eigenheim umweltfreundlich mit kalter Nahwärme heizen und in den Genuss des guten Troisdorfer Trinkwassers kommen werden. Wir bieten Ihnen aber noch viel mehr aus einer Hand, was modernes und nachhaltiges Wohnen ausmacht.
Hier finden Sie die Präsentationen den vergangenenen Informationsveranstaltungen:

Aufgepasst - Sparen Sie im Bündel!
Wer gleich von mehreren attraktiven Rundum-sorglos-Angeboten profitieren möchte, der spart obendrein bares Geld. Denn mit jedem weiteren Vertragsabschluss schreiben wir Ihnen einen Bonus gut. Dabei bleiben die gebündelten Verträge völlig unabhängig voneinander.
Neugierig geworden? Tragen Sie hier Ihr Interesse ein.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Wärmekonzept im Baugebiet „Auf dem Grend“ (S 195)
für Eigentümer von Einfamilienhäusern
Der Vorvertrag ist nötig, um die Auswahl der Wärmepumpe dem Kunden zu überlassen, wodurch sich ein Vorteil für die Kunden ergibt. Der Kunde kann die Anlage entsprechend seinen Bedürfnissen auslegen.
Der Vorvertrag endet damit, dass der Kunde ein Angebot für eine Heizanlage einholt und den Stadtwerken Troisdorf vorlegt. Nach Prüfung des Angebots schießen die Stadtwerken Troisdorf mit dem Kunden einen Wärmeliefervertrag ab und beauftragen dann die Heizungsanlage.
Weitere Regelungen entfaltet der Vorvertrag dann nicht mehr.
Wichtig zu wissen: Die Wärmepumpe wird vom Kunden nicht gemietet oder gepachtet. Sie ist Bestandteil des Wärmenetzes der Stadtwerke Troisdorf.
Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) finden Sie in unserem Download-Center.
Der Platzbedarf kann je nach Hersteller und gewünschten Ausstattungsmerkmalen variieren. Sie finden die entsprechenden Informationen in den Herstellerunterlagen.
Für die Hausanschlüsse und die Wärmepumpe sollte ein separater Hausanschlussraum zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich kann über das System der Stadtwerke auch gekühlt werden. Sollte eine Temperierung gewünscht werden, muss das im Rahmen der Planung Berücksichtigung finden. Der Kunde muss vorab die Stadtwerke über eine gewünschte Kältelieferung informieren.
Der Strom aus der Photovoltaikanlage kann durch den Haushalt verbraucht werden. Der Betrieb der Wärmepumpe ist davon ausgenommen.
Die Stadtwerke Troisdorf. Die Wärmepumpe ist Bestandteil des Wärmenetzes der Stadtwerke.
Diesen Wert muss der Architekt für die Auslegung des Bedarfs und der Wärmepumpe zugrunde legen.
Die Stadtwerke Troisdorf haben Fördermittel beantragt.
Die Höhe der bewilligten Fördermittel beeinflusst den Vollkostenfaktor. Erfahrungsgemäß liegt der Vollkostenfaktor bei einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren zwischen 0,009 und bei maximaler Förderung 0,012, wenn die Stadtwerke Troisdorf keine Förderung erhalten sollten. Entscheiden Sie sich für eine Erstvertragslaufzeit von 15 Jahren, so reduziert dich der Vollkostenfaktor jeweils auf 0,0105 bzw 0,0146.
Diese Förderung betrifft die Erschließungsmaßnahmen der Stadtwerke.
Der jeweilige Bauherr muss gegebenenfalls mögliche Förderungen bei der KfW Bank, BAFA etc. für seine eigene Baumaßname prüfen.
Das Geothermienetz ist eine Anlage der Stadtwerke Troisdorf, vergleichbar mit einem Gas- oder Stromnetz.
Bei der Geothermie zahlt der Anschlussnehmer einen Baukostenzuschuss (BKZ) und die Kosten für einen Hausanschluss. Das jeweils gültige Preisblatt für das jeweilige Baugebiet ist im Download-Bereich auf der Internetseite der Stadtwerke Troisdorf veröffentlicht.
Der BKZ wird nach den Vorgaben des § 9 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ermittelt.
Die Hausanschlusskosten stellen die Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses dar. Die Kosten werden unter Berücksichtigung des § 10 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ermittelt.
Die Kosten sind dem jeweils gültigen Preisblatt für das jeweilige Baugebiet zu entnehmen. Diese finden Sie im Download-Bereich auf der Internetseite der Stadtwerke Troisdorf veröffentlicht.
Beispiel:
Ein EFH mit einer Länge von 5 m zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude:
Grundpreis + Zuschlag pro Meter + BKZ (EFH)
3.625,00- EUR + 5m x 150,-EUR/m + 4.943,- EUR = 9.318,00 EUR (netto) = 11.088,42 EUR (brutto)
Zzgl. der Kosten für die Herstellung des Strom- und Wasseranschlusses
(Stand 2024, maßgeblich ist das jeweils gültige Preisblatt zum Zeitpunkt der Angebotserstellung.
Der Preis setzt sich aus einem Arbeits- und Grundpreis zusammen. Während der Arbeitspreis bereits jetzt ermittelt werden kann, kann der Grundpreis erst bei Vorliegen des Angebots des Installateurs ermittelt werden.
Der monatlich zu zahlende Grundpreis umfasst die Investitionskosten, die zur Erfüllung der Wärmelieferung notwendig sind, insbesondere zur Herstellung und Betrieb der Brunnenanlage, der Wärmepumpe sowie Reparatur- und Wartungskosten.
Die Erstlaufzeit beträgt wahlweise 10 oder 15 Jahre.
Der Kunde hat sich bereits im Kaufvertrag verpflichtet, die Wärmelieferung über die Geothermieanlage der Stadtwerke Troisdorf zu decken. Der Wärmeliefervertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht gekündigt wird. Wird er gekündigt, wird ein neuer Wärmeliefervertrag geschlossen.
Sie sind an unseren Angeboten interessiert? Schreiben Sie uns!
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Markus Haak
Kundenberater Gas/Wasser
haakm@stadtwerke-troisdorf.de
02241 888 296