Informationen zur aktuellen Situation auf den Energiemärkten

Die Situation auf den Energiemärkten ist nicht immer sehr übersichtlich. Daher haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um die Abschläge und Energiepreisbremsen hier zusammengefasst.

 

Energiesparen ist und bleibt das Gebot der Stunde

Durch Energiesparen kann jeder Haushalt zur Entlastung der angespannten Versorgungslage beitragen und zugleich Geld sparen. Hier finden Sie unsere Energiespartipps. Sie sind neugierig, wie sich ausgewählte Sparmaßnahmen auf Ihre Erdgaskosten auswirken können? Dann checken Sie das doch direkt einmal in unserem Gassparrechner.

 

Gassparrechner

Effizienter Spar-Helfer für die Reduzierung Ihres Gasverbrauchs

Wichtige Themen im Überblick

FAQ: Die wichtigsten Fragen zu den Energiepreisbremsen

Die Gaspreisbremse wurde zum 1. März 2023 eingeführt und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023.*

Der Gaspreis ist bei 12ct/kWh gedeckelt und bezieht sich auf 80% des Vorjahresverbrauchs.*

Orientieren wird sich bei der Gaspreisbremse am jeweiligen Vorjahresverbrauch – um genau zu sein, an der zugrunde gelegten Abschlagzahlung aus dem Monat September 2022. 80% davon erhalten Kunden zum subventionierten Betrag. Alles darüber hinaus ist entsprechend teurer und wird zum jeweiligen Tarifpreis abgerechnet.*

So wie die Gaspreisbremse wurde auch die Strompreisbremse ab dem 1. März 2023 umgesetzt und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023.*

Der Strompreis ist bei 40 ct/kWh gedeckelt und bezieht sich auf 80% des Vorjahresverbrauchs.*

Die Wärmepreisbremse wurde zum 1. März 2023 eingeführt und gilt rückwirkend zum 1. Januar 2023.*

Der Wärmepreis ist bei 9,5 ct/kWh gedeckelt und bezieht sich auf 80% des Vorjahresverbrauchs.*

Als Versorgungsunternehmen sind wir verpflichtet unseren Kunden den Entlastungsbeitrag für jeden Kalendermonat ab dem 1. März 2023 gutzuschreiben. 

Das ist eine ganz einfache Rechenformel:

Vorjahres-Verbrauch * Arbeitspreis + Grundpreis

Wenn Sie diese Summe durch elf teilen, erhalten Sie in etwa den angemessenen Wert für Ihre monatliche Abschlagszahlung. Dadurch, dass der Arbeitspreis teils um mehr als 100 % gestiegen ist, kommt es nun zu diesen Preisanstiegen. Bitte bedenken Sie, dass Abschläge rückwirkend gezahlt werden, sie also nicht in Vorleistung gehen.

Auch wenn Sie Ihren Abschlag bereits eigenständig erhöht haben, kann es sein, dass wir Ihren Abschlag nun erneut anpassen mussten. Das ist dann der Fall, wenn Ihre Erhöhung noch nicht ausgereicht hat, um künftig die Kosten zu decken. 

Dies ist leider nicht möglich. Um unnötige Nachzahlungen zu vermeiden, haben wir Ihren Abschlag so berechnet, dass dieser die künftigen Kosten voraussichtlich decken wird. Wenn dann die Preisbremsen ab März greifen, werden Sie die finanziellen Entlastungen spüren. Wir werden Ihren Abschlag senken. Ihnen wird nichts entgehen und Sie müssen nichts weiter tun!

Wir erhalten vom Netzbetreiber Ihre Zählerstände beziehungsweise Prognosen. Diese dienen uns als Bemessungsgrundlage. 

Der Entlastungsbetrag wird aus Mitteln des Bundes finanziert. 

Durch Energieeinsparmaßnahmen können Sie Ihre Kosten mindern. Gerne informieren wir Sie über Einsparmöglichkeiten.

Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Strompreisbremsengesetzes und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (BGBl. I 2023 Nr. 202) die Verpflichtung des Energielieferanten aufgenommen, bei Abschluss eines Vertrages darauf hinzuweisen, dass ungeachtet der Preisbremsen ein Preisvergleich für den Letztverbraucher lohnend sein kann. 

*Bitte beachten: Sie müssen nicht aktiv werden. Unsere Experten arbeiten mit Hochdruck daran, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen. Wir werden Sie regelmäßig hier auf unserer Website und über unsere Social Media Kanäle über den Stand der Umsetzung informieren.

Soforthilfe und Energiepreisbremse einfach erklärt!

FAQ: Häufige Fragen zur befristeten Mehrwertsteuersenkung

Gute Neuigkeiten für unsere Gaskunden: Die Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen wird in der Zeit vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 von derzeit 19 % auf 7 % gesenkt. Wir geben diese Entlastung, die vom Bundeskabinett am 14.09.2022 beschlossen wurde, vollständig an Sie weiter. Um von der zeitlich befristeten Steuersenkung zu profitieren, müssen Sie nichts weiter tun. Wir berücksichtigen die verminderten Mehrwertsteuersätze automatisch in den Jahresendrechnungen aller Gasverträge (auch Grundversorgung).

Nein. Wir berücksichtigen Ihre Ersparnis entsprechend der steuerrechtlichen Vorgaben automatisch in Ihrer Jahresabschlussrechnung.

Die Einsparung für einen Haushalt mit einem beispielhaften Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr beträgt bei einem Preis von 19,21 ct/kWh (brutto mit 19 Prozent MwSt.) bei Absenkung der MwSt. auf 7 Prozent statt 19 Prozent: rund 390 € im Jahr.

Ja. Die Senkung gilt für alle Kunden – in der Grund- und Ersatzversorgung sowie für sämtliche Sonderkundenverträge.

Ja. Die Abrechnung erfolgt in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Mehrwertsteuersenkung seit dem 1. Oktober 2022 geben wir in der nächsten Jahresabschlussrechnung selbstverständlich rückwirkend sowie vollständig an Sie weiter. Machen Sie sich bitte keine Gedanken, falls Sie Ihre Gasrechnung etwas später als gewohnt erhalten. Das hat rein organisatorische Gründe, weil das Gesetz sehr kurzfristig eingeführt wurde. Sie profitieren auf jeden Fall von der Senkung.

Nein. Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist die sogenannte Leistungserbringung. Bei Lieferungen über längere Zeiträume ist das der Tag, an dem der Endzählerstand zur Abrechnung ermittelt wurde. Vermutlich bezieht sich Ihre Abrechnung auf einen Endzählerstand, der vor der Mehrwertsteuersenkung ermittelt wurde. Der temporär reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt für Gas-Lieferungen in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.  

Für Ihre künftigen Abschlussrechnungen berücksichtigen wir bei Verbräuchen seit dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 den geminderten Mehrwertsteuersatz von 7 %. Verbräuche davor und danach werden mit 19 % Mehrwertsteuer abgerechnet.

Eine konkrete Ablesung ist natürlich die sicherste Methode, den genauen Zählerstand zu erfassen. Allerdings ist es oft nicht möglich, den Zähler zu einem bestimmten Zeitpunkt abzulesen. Dann ordnen wir Ihren Verbrauch auf Basis der vorliegenden abgelesenen oder rechnerisch ermittelten Werte zu.

Für Ihre künftigen Abschlussrechnungen berücksichtigen wir für Verbräuche seit dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 den geminderten Mehrwertsteuersatz von 7 %. Verbräuche davor und danach werden mit 19 % Mehrwertsteuer berechnet.

Nein. Die rechnerische Ermittlung des Verbrauches ist gesetzlich erlaubt und beruht auf vorgegebenen Regularien. Mögliche Abweichungen von abgelesenen Werten sind sehr gering und fallen bei der Änderung der Mehrwertsteuer nicht ins Gewicht.

Die Abschlagszahlung ist eine über das Jahr verteilte Vorauszahlung für die Jahresabschlussrechnung. Sie wird anhand des Verbrauches des letzten Jahres so kalkuliert, dass mit der Jahresrechnung nur geringe Nach- oder Rückzahlungen erforderlich werden. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 % spart ein Haushalt mit einem beispielhaften Verbrauch von 20.000 kWh im Jahr und einem angenommenen Preis von 19,21 ct/kWh (brutto) rund 390Euro im Jahr. Ihre individuelle Ersparnis berücksichtigen wir in Ihrer Jahresrechnung.

In keinem Fall geht Ihnen Geld verloren, da die endgültige Verrechnung immer mit der Endabrechnung erfolgt.

Die Nettopreise (ohne Mehrwertsteuer) bleiben [ggf. vorbehaltlicher Preisänderungen in dem genannten Zeitraum] gleich. Unsere Bruttopreise (also der Endpreis für Sie inklusive Mehrwertsteuer) werden in unseren Preisblättern um den Hinweis ergänzt, dass für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 ein verminderter Mehrwertsteuersatz gilt.

Energiesparen hilft – in mehrfacher Hinsicht

Das meiste Gas in Haushalten wird beim Heizen verbraucht. Doch nicht nur die Heizkörper nach unten zu regulieren spart Energie. Wer in seinem Haushalt langfristig Gas sparen will, sollte auch die Vorlauftemperatur überprüfen. Damit ist die Temperatur gemeint, auf die ein Kessel das Heizwasser erwärmt. Eine zu niedrige Vorlauftemperatur heizt das Haus nicht richtig, eine zu hohe verbraucht hingehen viel Gas.

Das Haus soll nur nicht so weit abkühlen, dass sich Schimmel bildet. Mindestens 15 Grad sollte jeder Raum stets haben – geht die Temperatur noch weiter runter, spart man am falschen Ende. Dann lieber im Badezimmer noch etwas Energie einsparen, indem man eine Dusche wählt statt das Vollbad. Auch in der Küche lässt sich etwas einsparen. Wussten Sie, dass es zum Beispiel vollkommen unnötig ist, den Backofen vorzuheizen?