Hinweis zum Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH

Smart Meter: Ihre Wahl – unser Service

Uns erreichen derzeit vermehrt Anfragen unserer Kundinnen und Kunden zu Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH (DMG) rund um den Einbau von Smart Metern. Als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Stadtgebiet Troisdorf möchten wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen dazu geben und häufige Fragen beantworten. Auch Sie haben Post zum Thema Smart Meter bekommen? Dann prüfen Sie in Ruhe, wer Ihren Messstellenbetrieb übernehmen soll. Wichtig vorneweg: Die DMG ist ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber und damit ein unabhängiger Anbieter. Sie handelt eigenständig und nicht im Auftrag der Stadtwerke Troisdorf GmbH. 

Sie haben die Wahl

Zunächst einmal ist Ihre Messstelle dem grundzuständigen Messstellenbetreiber im Stadtgebiet Troisdorf zugeordnet. Alternativ können Kundinnen und Kunden einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb beauftragen. Das bedeutet: Ein Angebot der DMG können Sie prüfen und sich anschließend bewusst für den Wechsel des Messstellenbetreibers entscheiden. 
Unser Tipp: Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern auch die Leistungen und den Service!

Worauf muss ich beim Vergleich der Angebote achten?

  • Welche jährlichen Kosten entstehen?
  • Welche Leistungen sind enthalten?
  • Wie lange läuft der Vertrag? 
    Übrigens: Bei grundzuständigen Messstellenbetreibern hat der Vertrag keine feste Laufzeit und ist monatlich kündbar.
  • Welche Kündigungsfristen gelten?
  • Wer ist bei Fragen und Problemen persönlich für Sie erreichbar?

Unser Tipp: Lassen Sie sich bei Ihrer Entscheidung nicht unter Zeitdruck setzen und vergleichen Sie die Angebote in Ruhe.

Für wen ist der Einbau eines Smart Meters gesetzlich vorgeschrieben? 

Ein intelligentes Messsystem (iMSys), umgangssprachlich auch Smart Meter genannt, ist für bestimmte Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen gesetzlich vorgesehen. Dazu gehören z.B. Haushalte,

  • deren jährlicher Stromverbrauch über 6.000 kWh liegt,
  • die eine Photovoltaikanlage mit mehr als 7 kW installierter Leistung betreiben oder
  • die bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen nutzen, beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Wallbox.

Für die konkrete Einbausituation gelten die gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes. Ob und wann bei Ihrer Verbrauchsstelle ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Wichtig: Wenn bei Ihnen ein intelligentes Messsystem aufgrund gesetzlicher Vorgaben eingebaut werden muss, müssen Sie nicht selbst einen Messstellenbetreiber beauftragen. Die Stadtwerke Troisdorf GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber nimmt automatisch mit den betreffenden Kundinnen und Kunden Kontakt auf und informiert rechtzeitig über den Einbau und die weiteren Schritte.

Möchten Sie schon jetzt freiwillig ein Smart Meter?

Auch wenn der Einbau eines intelligenten Messsystems bei Ihnen noch nicht  ansteht, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen bereits freiwillig dafür entscheiden. Gerne informieren wir Sie unverbindlich individuell über die Möglichkeiten vor Ort.

Was spricht für den Messstellenbetrieb bei den Stadtwerken Troisdorf?

Wenn Sie Ihren Messstellenbetrieb bei den Stadtwerken Troisdorf haben, profitieren Sie von einem Ansprechpartner vor Ort und von unserer Erfahrung mit der Energie- und Versorgungsinfrastruktur in Troisdorf. Wir kümmern uns um den Zähler, den Messstellenbetrieb und intelligente Messsysteme – und sind bei Fragen für Sie da.

Muss ich den von der DMG angebotenen Termin wahrnehmen?

Nein, nicht wenn Sie das Angebot der DMG nicht annehmen möchten. Bei einem freiwilligen Angebot eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers können Sie selbst entscheiden, ob Sie einen Vertrag abschließen möchten. Wenn bei Ihrer Verbrauchsstelle ein gesetzlich vorgesehener Einbau eines intelligenten Messsystems ansteht, kommen die Stadtwerke Troisdorf in ihrer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber automatisch auf Sie zu. Über einen entsprechenden Einbau werden Sie rechtzeitig von uns informiert.

Was kostet ein intelligentes Messsystem?

Für den Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber gelten gesetzliche Preisobergrenzen; so kostet z.B. ein Smart Meter bei einem Jahresverbrauch von 6000 kWh bei uns 40€ im Jahr. Bei Angeboten wettbewerblicher Messstellenbetreiber können andere Preise und Vertragsbedingungen gelten. Deshalb lohnt es sich, nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Leistungsumfang, Vertragsbedingungen und Service zu achten.

Sie haben Fragen zu einem Schreiben der DMG?

Wenn Sie ein Schreiben der Deutschen Messwesen GmbH erhalten haben und unsicher sind, was es für Sie bedeutet, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Fragen rund um Zähler, Messstellenbetrieb und intelligente Messsysteme beantworten wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 02241 888 302

Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, was für Ihre Verbrauchsstelle gilt und welche Möglichkeiten Sie haben.

 

Unabhängige Informationen zum Messstellenbetrieb und zu intelligenten Messsystemen finden Sie außerdem bei der Bundesnetzagentur.