Service mit Herz und Verstand

Schon zehn Minuten in der Warteschleife und die Antwort auf Ihre Frage in weiter Ferne? Nicht mit uns! Bei den Stadtwerken Troisdorf haben Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner – ganz egal, ob Sie uns anrufen, das Kundenzentrum in der Poststraße besuchen oder sich im Online-Kundenzentrum einloggen. Bei uns arbeiten hochqualifizierte Mitarbeiter aus der Region, die sich mit Herz und Verstand genau Ihrer Frage annehmen. Kompetent, nah und persönlich.

Unser telefonischer Kundenservice und Notfallnummer sind wie gewohnt erreichbar

Der telefonische Kundenservice ist weiterhin wie gewohnt montags bis donnerstag zwischen 7:30 Uhr und 17:00 Uhr und freitags zwischen 7:30 Uhr und 15:30 Uhr unter unserer Servicenummer 02241 888 444 erreichbar.

Sie haben eine Störung?

Im Falle einer Störung sind die Stadtwerke wie bisher unter der bekannten Notfallnummer 02241 888 110 rund um die Uhr erreichbar und kümmern sich sofort – unter Einhaltung aller notwendigen Hygiene- und Infektionsschutzregeln. Somit besteht kein Risiko, falls Monteure Störungen vor Ort beheben müssen.

Unser Service – Das Wichtiges in Kürze

Wer im Kundenzentrum der Stadtwerke Troisdorf anruft, der erreicht ein hochkompetentes Kundenberater-Team. Immer freundlich, immer auf dem neuesten Stand, immer ganz nah dran an Troisdorf.

Persönlich erreichen Sie uns in unserem Kundenzentrum, Poststraße 105, 53840 Troisdorf:

Montag bis Donnerstag
7:30 Uhr - 16:30 Uhr

Freitag
7:30 Uhr - 12:30 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns unter der Tel: 02241 888 444

Montags bis Donnerstag
7:30 Uhr - 17:00 Uhr

Freitags
7:30 Uhr - 15:30 Uhr

Unser Online-Kundenportal ist 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar in Sachen Strom, Gas und Wasser. Nur einmal mit Kundennummer und Zählernummer (hier ohne die Buchstaben SN/GN) registrieren und schon sind Sie „drin“. Nach der Registrierung erhalten Sie einen Zugangscode. Ein besonderer Vorteil: Ihre Jahresabschlussrechnung können Sie sich nun jederzeit online ansehen. Schauen Sie gerne vorbei!

 

Zum Online-Kundenportal

So liest sich unsere Rechnung! Wir erklären Ihnen Punkt für Punkt, wie Sie unsere Rechnungen lesen.

 

Hier geht´s zur Rechnungserklärung

Sie möchten Strom, Gas oder Wasser an- oder abmelden? Für die ganz Eiligen haben wir ein Formular vorbereitet. Schicken Sie es einfach per E-Mail an infocenter (at) stadtwerke-troisdorf.de oder an die Faxnummer 02241 888 230 zurück.

Hier geht es zum An- bzw. Abmeldeformular

 

Wenn Sie sich ausführlicher zum Thema Umzugsmeldung für Ihre Energieversorgung informieren wollen, schauen Sie gern hier nach.

Hier können Sie Ihren Umzug melden

Die von der Europäischen Union vorgeschriebene SEPA-Einführung hat es erforderlich gemacht, dass die Stadtwerke Troisdorf sämtliche Einzugsermächtigungen in ein SEPA-Lastschriftmandat umwandelt haben. Das altbekannte, deutsche Lastschriftverfahren wurde durch die neuen SEPA-Vorgaben reformiert: Statt der herkömmlichen Bankleitzahl und Kontonummer werden nun die international gültigen Nummern IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Business Identifier Code, ähnlich einer internationalen Bankleitzahl) zur Kundenidentifikation verwendet.

Hier geht es zum Bankeinzugsformular

Sollten Sie absehen können, dass Sie Zahlungsprobleme bekommen, sprechen Sie uns bitte an. Zum Beispiel bei einer sehr hohen Nachzahlung, die Sie nicht in einer Summe begleichen können. Es besteht hier unter Umständen die Möglichkeit, in Raten zu zahlen. Wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an uns. Es besteht allerdings keine rechtliche Verpflichtung unsererseits, einen Ratenvertrag abzuschließen.

Zahlungsverzug: Unannehmlichkeiten vermeiden

Bitte bedenken Sie: Alles, was wir im Falle des Zahlungsverzuges tun müssen, ist mit Unannehmlichkeiten und vor allem mit Kosten für Sie verbunden. „Zahlungsverzug“ bedeutet: Zahlungsfristen von Rechnungen, Abschlägen oder Raten werden nicht eingehalten. Sollten Sie unsere Zahlungserinnerung unbeachtet lassen, müssen wir weitere Maßnahmen einleiten.

Energie- oder Wasserversorgung eingestellt?

Sie sind in Zahlungsverzug geraten und jetzt wurde die Energie- oder die Wasserversorgung eingestellt? Ein Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung kommt jetzt nicht mehr in Betracht. Die Energie- oder Wasserversorgung startet erst wieder, wenn der Zahlungsrückstand einschließlich aller angefallenen Kosten beglichen ist. Unterbrechung bzw. Einstellung können Sie so verhindern: Sofort auf das Schreiben mit der Vorankündigung einer Versorgungssperrung reagieren und die angemahnte Forderung per Banküberweisung begleichen! Wichtig: Die Mahnabteilung benötigt einen verbindlichen Zahlungsnachweis. Gerne können Sie auch an unserem Kassenautomaten Einzahlungen vornehmen.

Gerichtliches Mahnverfahren und Klage

Wenn Sie trotz Mahnung und Sperrung nicht zahlen: Jetzt müssen wir unsere Forderung mit einem gerichtlichen Mahnverfahren oder auf dem Klageweg geltend machen. Gegebenenfalls machen wir auch von unserem Zurückbehaltungsrecht oder unserem Recht auf Vertragskündigung Gebrauch.

Zahlungskonflikte vermeiden

Sie und wir wollen Zahlungskonflikte vermeiden. Deshalb: Lassen Sie uns gemeinsam und frühzeitig schauen, wie Sie es vermeiden können, in eine Schuldenfalle zu geraten. Neben Stundungen und Ratenzahlungen können Sie zusätzlich noch Hilfe von den Sozialbehörden und der Agentur für Arbeit bekommen.

Gesprächsbedarf

Sie erreichen die Mitarbeiter des Forderungsmanagements:

Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns in den angegebenen Zeiten unter 02241 888 250. 
Unsere Emailadresse ist: Mahnabteilung (at) stadtwerke-troisdorf.de

Hier finden Sie den Antrag auf Ratenzahlung und einen Mustervertrag zur Ratenzahlung.

Zahlungsprobleme lösen

Wenn es finanziell bei Ihnen einmal eng aussieht und Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, unterstützen wir Sie gerne mit unserer Zahlungshilfe.

Infos zur aktuellen Situation auf den Energiemärkten

Die Lage auf dem Energiemarkt bleibt angespannt. Was bedeutet das konkret für unsere Kunden?

Hand hält leuchtende Glühbirne neben Stapeln von Geldmünzen

Informationen zur Preisanpassung

Die weltweit hohe Nachfrage nach Energie treibt die Beschaffungskosten seit einiger Zeit in die Höhe. Was bedeutet dies für Sie als Verbraucher?

Unser kostenloser Umzugsservice

Sie ziehen um? Wir ziehen mit! Umziehen mit den Stadtwerken Troisdorf war noch nie so einfach. Und mit unserem Uumzugs- und Wechselservice unterstützen wir zugleich alle Kunden auf ihrem Weg in die neuen vier Wände.

Unser Kundenmagazin: inTro

Rund um die Stadtwerke Troisdorf entstehen viele Geschichten. In unserem hauseigenen Kundenmagazin „inTro“ können Sie alles nachlesen. Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe und ein großes inTro-Archiv.

Das Energiesparbuch

Wir wollen Ihrem Kind Energie schenken, viele Jahre lang: Gestartet wird direkt mit einem Guthaben von 50 Kilowattstunden, jedes Jahr zum Geburtstag gibt es weitere 25 Kilowattstunden automatisch hinzu.

Wir antworten auf Ihre Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wir erklären Ihnen gerne alles Wissenswerte zu Strom, Gas und Wasser. 

Einige dieser Fragen beantworten wir Ihnen nachfolgend. Sollten noch Fragen offen bleiben, können Sie uns gerne auch telefonisch oder persönlich in unserem Stadtwerke-Kundenzentrum in der Poststraße 105, 53840 Troisdorf, erreichen. Unsere Kundenberater/-innen sind von Montag - Freitag von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr für Sie da. Darüber hinaus haben wir eine Servicenummer für Sie eingerichtet, diese lautet: 02241 888 444.

Für einen gesperrten Zähler gibt es eigentlich nur zwei Gründe: Entweder ist uns Ihr neuer Vertragspartner nicht bekannt oder Rechnungsbeträge oder Abschlagszahlungen sind nicht gezahlt worden. Um den Zähler wieder öffnen zu lassen, nennen Sie uns im ersten Fall den neuen Vertragspartner mit Namen, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer. Wenn Sie uns unter der am Zähler vermerkten Telefonnummer anrufen, heben wir die Sperrung am nächsten Arbeitstag im Rahmen der Tourenplanung auf. Im zweiten Fall sind einfach die Rückstände zu begleichen. Die Sperr- und Entsperrkosten belaufen sich derzeit auf 167,24 Euro. 

Bitte informieren Sie uns möglichst schnell schriftlich über Änderungen Ihrer Bankverbindung (neue Kontonummer und neue Bankleitzahl). Oder nutzen Sie unsere komfortablen Online-Services in unserem Online-Kundenportal im Internet. So werden unnötige Kosten durch Rückbuchungen vermieden.

Bei einem Wohnungswechsel und der damit verbundenen Vertragskündigung werden alle Zählerstände abgerechnet. Dafür brauchen wir von Ihnen folgende schriftliche Angaben oder Unterlagen: Zählernummer, Zählerstand am Tag des Auszuges, Ihre neue Anschrift, damit wir Ihnen die Abschlussrechnung zustellen und eventuelle Guthaben direkt erstatten können, Name des Folgemieters (wenn möglich) wenn Sie innerhalb von Troisdorf umziehen, Anmeldung der neuen Wohnung, sofern diese in Troisdorf ist, mit Angabe des Einzugsdatums (Mietbeginn) und des Vormieters (wenn möglich) oder der entsprechenden Zählernummer. Fragen Sie im Zweifelsfall den Hausmeister oder Ihren Vermieter nach rechtsgültige Unterschrift und Datum. Für die Abwicklung können Sie auch ganz bequem unsere Online-Services nutzen.

Ja, denn mit dem Versorgungsvertrag wird formell ein Liefervertrag abgeschlossen. Kunden mit einer neuen Abnahmestelle oder einem neuen Versorgungsvertrag erhalten alle für ihr Vertragskonto relevanten Daten. Diese müssen Sie uns mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Am Ende des Vertrages befindet sich außerdem eine Einzugsermächtigung, die Ihnen und uns den regelmäßigen Zahlungsverkehr wesentlich vereinfacht. Eine separate Unterschrift ist dafür erforderlich. Übrigens: Die Mehrzahl unserer Kunden nutzt bereits diesen bequemen Zahlungsweg.

Einmal im Jahr versenden wir die Verbrauchsabrechnung. Für viele erscheint diese auf den ersten Blick sehr umfangreich und dadurch kompliziert. Um dennoch übersichtlich zu bleiben, haben wir die wichtigsten Informationen auf der ersten Rechnungsseite platziert.

In der Regel umfasst eine Abrechnung einen Zeitraum von rund zwölf Monaten. Ergeben sich in dieser Zeit jedoch zum Beispiel Preisänderungen oder Änderungen der Umsatzsteuersätze, ist eine entsprechende Aufteilung der Verbrauchsmengen erforderlich – bis zum Änderungstermin (nach altem Stand) und für die Zeit danach (nach neuem Stand). Zum Ende des Jahres am 31.12. erfolgt immer ein Schnitt, egal ob Änderungen bis zu diesem Zeitpunkt vorgenommen wurden oder nicht.

Die Stadtwerke Troisdorf berechnen in einem Jahr 11 Abschläge und erstellen im 12. Monat die Jahresabrechnung. Würden wir auch im 12. Monat einen Abschlag fordern, hätten wir in dem Monat entweder 2 Forderungen (eine Abschlagsforderung und eine Jahres-Rechnungsforderung) oder eine Abschlagsforderung und eine Erstattung aus der Jahresrechnung.

Die Stadtwerke Troisdorf GmbH ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Abschlag nach jeder Jahresrechnung aufgrund des aktuellen Verbrauches und der aktuellen Preise neu zu berechnen. So ist es beispielsweise nicht möglich, dass wir, obwohl Ihr Verbrauch gesunken ist, den gleichen Abschlag einziehen. Wir würden dann ein Guthaben ansammeln, das eigentlich Ihnen gehört. Dieses Guthaben müssten wir Ihnen dann mit der nächsten Jahresrechnung erstatten. Sollte die Abschlagshöhe nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie sie jederzeit telefonisch oder über unseren Online-Service ändern.

Bei der Bemessung der Höhe Ihrer Abschläge gehen wir von den jeweils aktuellen Voraussetzungen aus. Also: Wie hoch ist Ihr Verbrauch zurzeit? Wie hoch wird demnach der Jahresverbrauch sein? Das Ganze wird dann mit den aktuellen Preisen multipliziert und auf die 11 Abschlagsmonate verteilt. Aktueller Verbrauch (eventuell hochgerechnet auf ein volles Jahr) x aktuelle Preise : 11 Monate.

Am einfachsten und bequemsten ist es, uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder einfach per Dauerauftrag die monatlichen Abschlagszahlungen zu begleichen. So müssen Sie nicht mehr die Zahlungstermine im Auge behalten. Falls Sie die Abschläge monatlich überweisen möchten, gilt es zu bedenken, dass wir nur noch einmalig mit der Jahresrechnung die fälligen Zahlungstermine ausweisen und keine monatlichen Zahlungsaufforderungen mehr versendet werden. Weitere Infos zum Bankeinzug finden Sie hier. In unserem Online-Kundenportal können Sie sich hier anmelden.

Wenn sich nach einer Jahresabrechnung für Sie ein Guthaben ergibt, zahlen wir dieses bei Einzugsverfahren innerhalb von 14 Tagen komplett auf das angegebene Konto aus, bei anderer Zahlungsart wird die Kontonummer des Kunden angefordert. Dasselbe gilt bei Schlussabrechnungen aus Vertragsauflösungen.

Sie sollten auf jeden Fall erst einmal die Zählerstände auf der Rechnung mit dem Tagesstand der jeweiligen Energieart auf den Zählern vergleichen. Prüfen Sie bitte auch, falls möglich, ob die Verbrauchsmengen von denen des Vorjahres extrem abweichen. Berücksichtigen Sie bei der Heizenergie, ob der entsprechende Winter vielleicht sehr streng war. Sollte dies zu keiner plausiblen Erklärung führen, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke unter der Service-Nummer 02241 888 444 gerne weiter.

Der Energie- und Wasserverbrauch wird einmal im Jahr durch Ablesen der Messgeräte festgestellt. Nach der Ablesung erstellen wir für Sie eine Jahresabrechnung unter Verrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen. Für Abrechnungszeiträume, die kein volles Jahr umfassen, verrechnen wir für die festen Preisbestandteile (zum Beispiel den Grundpreis) pro Kalendertag je 1/365.

Strom: 3500 kWh/Jahr, Wasser: 130 m³/Jahr, Gas zur Warmwasserbereitung: 2600 kWh/Jahr,
Gas zu Heizzwecken im Altbau: 26.000 kWh/Jahr, Gas zu Heizzwecken im Neubau: 15.000 kWh/Jahr.

Dass Ihr Zähler falsch misst, ist äußerst unwahrscheinlich. Die Strom-, Gas- und Wasserzähler messen in 99 Prozent aller Fälle korrekt. Selbstverständlich kann es dennoch sein, dass so ein Messgerät einmal defekt ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Zähler fehlerhaft misst, führen wir gerne eine Befundprüfung durch. Bestätigt sich Ihr Verdacht, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten für die Prüfung. Stellt sich jedoch heraus, dass der Zähler einwandfrei misst, müssen wir Ihnen die Kosten der Befundprüfung in Rechnung stellen. Die Höhe der Kosten ist abhängig von Zählergröße und -art und beträgt für haushaltsübliche Zähler rund 130 Euro.

KWK = Kraft-Wärme-Kopplungs. In einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (zum Beispiel im geplanten Troisdorfer Biomasseheizkraftwerk) werden gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Die Erzeugungsart ist besonders umweltschonend und wirtschaftlich. Ein vom Staat vorgegebener Bestandteil des Strompreises ist die KWK-Abgabe, mit der KWK-Anlagen finanziell gefördert werden.

EEG = Erneuerbare Energien Gesetz. Auch das EEG ist ein vorgegebener Bestandteil des Strompreises. Die Einnahmen aus dieser Abgabe werden direkt wieder in die regenerative Energieerzeugung investiert (zum Beispiel Wind- oder Solaranlagen), um die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom zu unterstützen.

Zweitarifzähler oder auch Doppeltarifzähler genannt, verfügen über zwei Zählwerke. Damit können sie den unterschiedlichen Stromverbrauch in Hoch- und Niedertarifzeiten (HT/NT) mit seinen jeweils individuellen Konditionen erfassen.

Der Zweitarifzähler misst sowohl den Verbrauch für den Betrieb der Speicherheizung (NT) und den Verbrauch des Haushaltsstroms (HT) je nach Tageszeit. Der separate Eintarifzähler erfasst den Verbrauch des Haushaltsstroms oder je nach Tarif der Wärmepumpe.

Diese Tarifvariante benötigen Sie, wenn Sie:
Einen Zweitarifzähler haben, der sowohl den Betrieb der Speicherheizung und den Verbrauch des Haushaltsstroms je nach Tageszeit misst.
 

Diese Tarifvariante benötigen Sie, wenn Sie:
Einen Zweitarifzähler haben, der den gemeinsamen Verbrauch für den Betrieb der Speicherheizung sowie für den Haushaltsstrom misst.

Die Besonderheit bei der gemeinsamen Messung ist, dass während der nächtlichen Freigabezeit ein Teil des Haushaltsstroms auch über den NT-Tarif läuft, d.h. zum günstigeren Preis abgerechnet wird. Dafür sieht der örtliche Verteilnetzbetreiber einen prozentualen Anteil vor. Dieser wird mit dem HT-Verbrauch multipliziert und der errechnete Wert wird anschließend vom NT-Verbrauch abgezogen und zum HT-Verbrauch addiert. 

  • Bsp. Zählerstand zum 31.12.2016: HT 1.000 kWh / NT 8.000 kWh
  • Prozentualer Anteil zur Verbrauchsaufteilung des örtlichen Verteilnetzbetreibers = 20% (1.000 kWh * 20% = 200 kWh)
  • Zählerstand nach Umrechnung HT 1.200 kWh / NT 7.800 kWh


WICHTIG! Auf die prozentuale Verteilung haben wir als Energielieferant keinen Einfluss. Diese prozentuale Verteilung wird von dem örtlichen Verteilnetzbetreiber festgelegt und uns, als Energielieferant, bei der Anmeldung zur Netznutzung mitgeteilt, wir rechnen nach dieser Vorgabe mit den Kunden ab.

Bei der elektrisch betriebenen Speicherheizung, die auch Nachtspeicherheizung genannt wird, wandeln Heizelemente Strom in Wärme um. In der Regel wird ein Wärmespeicher während der vergleichsweise günstigen Niedertarifzeiten während der Nacht aufgeladen und die Wärme tags darauf genutzt.

Wärmepumpen funktionieren wie ein umgekehrter Kühlschrank: Anstatt Kälte erzeugen sie Wärme. Sie entziehen der Außenluft, der Erde oder dem Grundwasser Wärme und geben diese an das Heizungssystem ab, die dann in den Wohnraum geführt wird.

Bei sogenannten Zeitzonentarifen richtet sich der Strompreis nach der Tageszeit. Unterschieden wird zwischen den vergleichsweise teuren Hochtarifzeiten am Tag und den entsprechend günstigeren Niedertarifzeiten in den Nachtstunden. Über welchen Zeitrahmen sich diese beiden aneinander gekoppelten Tarife erstrecken, gibt der jeweilige örtliche Verteilnetzbetreiber verbindlich vor und auf seiner Internetseite bekannt. Mit diesem gekoppelten Tarifmodell hat der Kunde die Möglichkeit, aktiv zu sparen, indem er bewusst sein Verbrauchsverhalten ändert und beispielsweise Haushaltsgeräte wie Wasch- oder Spülmaschine erst gegen Abend einschaltet, wenn der günstigere Tarif einsetzt.

Ein Stromzähler mit digitaler Anzeige ist eine moderne Messeinrichtung. Seine detaillierte Verbrauchsanzeige gewährt Ihnen einen besseren Überblick über Ihren Stromverbrauch und macht ihn für Sie transparent. Mit dieser modernen Messeinrichtung können Sie den aktuellen Zählerstand am Gerätedisplay ablesen, und noch mehr: Alle Stromverbräuche pro Tag, Woche, Monat und Jahr für die letzten 24 Monate sind am Display abrufbar. So ist auch Ihr Einsparpotenzial schnell zu erkennen.

Seit Januar 2017 werden in allen Privathaushalten nur noch digitale Stromzähler verbaut. Bis spätestens 2032 werden in Bestandsimmobilien alle veralteten Stromzähler ausgetauscht gegen digitale Stromzähler.

Allerdings können diese digitalen Stromzähler keine Daten an ihren Energieversorger funken. Das heißt für Sie: Einmal im Jahr muss wie bisher der Zählerstand abgelesen werden. Oder Sie nutzen die Energiedaten-App: Wenn Sie Ihre persönlichen Daten in die App eintragen, kann Sie Zählerstände an Ihren Energieversorger übermitteln.

Übrigens: Manche bezeichnen die moderne Messeinrichtung als Smart Meter. Das ist aber nicht korrekt. Bei den modernen Messeinrichtungen kommt es schnell zu Verwechslungen mit Smart Metern. Ein Smart Meter hat technisch viel mehr zu bieten als die moderne Messeinrichtung. Smart Meter steht als Synonym für die intelligente Messeinrichtung.