Allgemeine Fragen
- An wen wende ich mich bei Fragen zur Energielieferung, zur Rechnung, zu Preisen und Tarifen?
- Der Zähler ist gesperrt, was nun?
- Was ist bei einer neuen Bankverbindung zu tun?
- Ich ziehe um. Welche Angaben benötigen Sie von mir? (An- und Abmeldung)
- Muss der Versorgungsvertrag / die Vertragsbestätigung unterschrieben werden?
- Was beinhaltet die jährliche Verbrauchsabrechnung?
- Warum gibt es Abrechnungen mit zeitlicher Aufteilung?
- Wieso zahle ich nur 11 Abschläge, das Jahr hat doch 12 Monate?
- Wieso ändert sich mein Abschlag jedes Jahr?
- Wie ergibt sich die Höhe meiner Abschlagsforderungen?
- Wie kann ich die monatlich fälligen Abschlagszahlungen begleichen?
- Wie werden Guthaben zurückgezahlt?
- Was tun, wenn die Rechnung zu hoch erscheint?
- Wie wird der Energieverbrauch festgestellt?
- Wie hoch sind die durchschnittlichen Verbräuche für Strom, Gas und Wasser bei einem zum Beispiel Drei-Personenhaushalt (70-130m²)?
- Kann mein Zähler falsch messen?
- Was versteht man unter KWK?
- Was bedeutet EEG?
An wen wende ich mich bei Fragen zur Energielieferung, zur Rechnung, zu Preisen und Tarifen?
Einige dieser Fragen beantworten wir Ihnen nachfolgend. Sollten noch Fragen offen bleiben, können Sie uns gerne auch telefonisch oder persönlich in unserem Stadtwerke-Kundenzentrum in der Poststraße 105, 53840 Troisdorf, erreichen. Unsere Kundenberater/-innen sind von Montag - Freitag von 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr für Sie da. Darüber hinaus haben wir eine Servicenummer für Sie eingerichtet, diese lautet: 02241 888 444.
Der Zähler ist gesperrt, was nun?
Für einen gesperrten Zähler gibt es eigentlich nur zwei Gründe: Entweder ist uns Ihr neuer Vertragspartner nicht bekannt oder Rechnungsbeträge oder Abschlagszahlungen sind nicht gezahlt worden.
Um den Zähler wieder öffnen zu lassen, nennen Sie uns im ersten Fall den neuen Vertragspartner mit Namen, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer. Wenn Sie uns unter der am Zähler vermerkten Telefonnummer anrufen, heben wir die Sperrung am nächsten Arbeitstag im Rahmen der Tourenplanung auf. Im zweiten Fall sind einfach die Rückstände zu begleichen. Die Sperr- und Entsperrkosten belaufen sich derzeit auf 102,83 €.
Bei weiteren Fragen zur Zählersperrung wenden Sie sich bitte an Frau Klein, Tel.: 02241 888 390.
Montag - Donnerstag:
08:00 Uhr - 09:30 Uhr
14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr - 09:30 Uhr
Was ist bei einer neuen Bankverbindung zu tun?
Bitte informieren Sie uns möglichst schnell schriftlich über Änderungen Ihrer Bankverbindung (neue Kontonummer und neue Bankleitzahl). Oder nutzen Sie unsere komfortablen Online-Services im Internet (siehe Link unten). So werden unnötige Kosten durch Rückbuchungen vermieden.
Ich ziehe um. Welche Angaben benötigen Sie von mir? (An- und Abmeldung)
Bei einem Wohnungswechsel und der damit verbundenen Vertragskündigung werden alle Zählerstände abgerechnet. Dafür brauchen wir von Ihnen folgende schriftliche Angaben oder Unterlagen:
- Zählernummer
- Zählerstand am Tag des Auszuges
- Ihre neue Anschrift, damit wir Ihnen die Abschlussrechnung zustellen und eventuelle Guthaben direkt erstatten können
- Name des Folgemieters (wenn möglich) wenn Sie innerhalb von Troisdorf umziehen
- Anmeldung der neuen Wohnung, sofern diese in Troisdorf ist, mit Angabe des Einzugsdatums (Mietbeginn) und des Vormieters (wenn möglich) oder der entsprechenden Zählernummer. Fragen Sie im Zweifelsfall den Hausmeister oder Ihren Vermieter
- Rechtsgültige Unterschrift und Datum
Für die Abwicklung können Sie auch ganz bequem unsere Online-Services nutzen.
Muss der Versorgungsvertrag / die Vertragsbestätigung unterschrieben werden?
Ja, denn mit dem Versorgungsvertrag wird formell ein Liefervertrag abgeschlossen. Kunden mit einer neuen Abnahmestelle oder einem neuen Versorgungsvertrag erhalten alle für ihr Vertragskonto relevanten Daten. Diese müssen Sie uns mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Am Ende des Vertrages befindet sich außerdem eine Einzugsermächtigung, die Ihnen und uns den regelmäßigen Zahlungsverkehr wesentlich vereinfacht. Eine separate Unterschrift ist dafür erforderlich. Übrigens: Die Mehrzahl unserer Kunden nutzt bereits diesen bequemen Zahlungsweg.
Was beinhaltet die jährliche Verbrauchsabrechnung?
Einmal im Jahr versenden wir die Verbrauchsabrechnung. Für viele erscheint diese auf dem ersten Blick sehr umfangreich und dadurch kompliziert. Um dennoch übersichtlich zu bleiben, haben wir die wichtigsten Informationen auf der ersten Rechnungsseite platziert.
Warum gibt es Abrechnungen mit zeitlicher Aufteilung?
In der Regel umfasst eine Abrechnung einen Zeitraum von rund zwölf Monaten. Ergeben sich in dieser Zeit jedoch zum Beispiel Preisänderungen oder Änderungen der Umsatzsteuersätze, ist eine entsprechende Aufteilung der Verbrauchsmengen erforderlich - bis zum Änderungstermin (nach altem Stand) und für die Zeit danach (nach neuem Stand). Zum Ende des Jahres am 31.12. erfolgt immer ein Schnitt, egal ob Änderungen bis zu diesem Zeitpunkt vorgenommen wurden oder nicht.
Wieso zahle ich nur 11 Abschläge, das Jahr hat doch 12 Monate?
Die Stadtwerke Troisdorf fordern in einem Jahr 11 Abschläge und erstellen im 12. Monat die Jahresabrechnung. Würden wir auch im 12. Monat einen Abschlag fordern, hätten wir in dem Monat entweder 2 Forderungen (eine Abschlagsforderung und eine Jahres-Rechnungsforderung) oder eine Abschlagsforderung und eine Erstattung aus der Jahresrechnung.
Wieso ändert sich mein Abschlag jedes Jahr?
Die Stadtwerke Troisdorf GmbH ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Abschlag nach jeder Jahresrechnung aufgrund des aktuellen Verbrauches und der aktuellen Preise neu zu berechnen. So ist es beispielsweise nicht möglich, dass wir, obwohl Ihr Verbrauch gesunken ist, den gleichen Abschlag einziehen. Wir würden dann ein Guthaben ansammeln, das eigentlich Ihnen gehört. Dieses Guthaben müssten wir Ihnen dann mit der nächsten Jahresrechnung erstatten.
Sollte die Abschlagshöhe nicht Ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie sie jederzeit telefonisch oder über unseren Online-Service ändern.
Wie ergibt sich die Höhe meiner Abschlagsforderungen?
Bei der Bemessung der Höhe Ihrer Abschläge gehen wir von den jeweils aktuellen Voraussetzungen aus. Also: Wie hoch ist Ihr Verbrauch zurzeit? Wie hoch wird demnach der Jahresverbrauch sein? Das Ganze wird dann mit den aktuellen Preisen multipliziert und auf die 11 Abschlagsmonate verteilt.
Aktueller Verbrauch (eventuell hochgerechnet auf ein volles Jahr) x aktuelle Preise : 11 Monate.
Wie kann ich die monatlich fälligen Abschlagszahlungen begleichen?
Am einfachsten und bequemsten ist es uns eine Einzugsermächtigung zu erteilen oder einfach per Dauerauftrag die monatlichen Abschlagszahlungen zu begleichen. So müssen Sie nicht mehr die Zahlungstermine im Auge behalten. Falls Sie die Abschläge monatlich überweisen möchten, gilt es zu bedenken, dass wir nur noch einmalig mit der Jahresrechnung die fälligen Zahlungstermine ausweisen und keine monatlichen Zahlungsaufforderungen mehr versendet werden. Als weitere Option können Sie natürlich auch in unserem Kundenzentrum die Abschlagszahlungen bar entrichten. Dies gilt noch bis Mitte 2009.
Online Bankverbindung erteilen
Wie werden Guthaben zurückgezahlt?
Wenn sich nach einer Jahresabrechnung für Sie ein Guthaben ergibt, zahlen wir dieses bei Einzugsverfahren innerhalb von 14 Tagen komplett auf das angegebene Konto aus, bei anderer Zahlungsart wird die Kontonummer des Kunden angefordert. Dasselbe gilt bei Schlussabrechnungen aus Vertragsauflösungen.
Was tun, wenn die Rechnung zu hoch erscheint?
Sie sollten auf jeden Fall erst einmal die Zählerstände auf der Rechnung mit dem Tagesstand der jeweiligen Energieart auf den Zählern vergleichen. Prüfen Sie bitte auch, falls möglich, ob die Verbrauchsmengen von denen des Vorjahres extrem abweichen. Berücksichtigen Sie bei der Heizenergie, ob der entsprechende Winter vielleicht sehr streng war. Sollte dies zu keiner plausiblen Erklärung führen, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke unter der Service-Nummer 02241 888 444 gerne weiter.
Wie wird der Energieverbrauch festgestellt?
Der Energie- und Wasserverbrauch wird einmal im Jahr durch Ablesen der Messgeräte festgestellt. Nach der Ablesung erstellen wir für Sie eine Jahresabrechnung unter Verrechnung der geleisteten Abschlagszahlungen. Für Abrechnungszeiträume, die kein volles Jahr umfassen, verrechnen wir für die festen Preisbestandteile (zum Beispiel den Grundpreis) pro Kalendertag je 1/365.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Verbräuche für Strom, Gas und Wasser bei einem zum Beispiel Drei-Personenhaushalt (70-130m²)?
Strom: 3500 kWh/Jahr, Wasser: 130 m³/Jahr,
Gas zur Warmwasserbereitung: 2600 kWh/Jahr
Gas zu Heizzwecken im Altbau: 26.000 kWh/Jahr
Gas zu Heizzwecken im Neubau: 15.000 kWh/Jahr
Kann mein Zähler falsch messen?
Dass Ihr Zähler falsch misst, ist äußerst unwahrscheinlich. Die Strom-, Gas- und Wasserzähler messen in 99 Prozent aller Fälle korrekt. Selbstverständlich kann es dennoch sein, dass so ein Messgerät einmal defekt ist. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Zähler fehlerhaft misst, führen wir gerne eine Befundprüfung durch. Bestätigt sich Ihr Verdacht, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten für die Prüfung. Stellt sich jedoch heraus, dass der Zähler einwandfrei misst, müssen wir Ihnen die Kosten der Befundprüfung in Rechnung stellen. Die Höhe der Kosten ist abhängig von Zählergröße und -art und beträgt für haushaltsübliche Zähler rund 130,00 €.
Was versteht man unter KWK?
KWKG = Kraft Wärme Kopplungs Gesetz.
In einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage (zum Beispiel im geplanten Troisdorfer Biomasseheizkraftwerk) werden gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Die Erzeugungsart ist besonders umweltschonend und wirtschaftlich. Ein vom Staat vorgegebener Bestandteil des Strompreises ist die KWK-Abgabe, mit der KWK-Anlagen finanziell gefördert werden.
Was bedeutet EEG?
EEG = Erneuerbare Energien Gesetz.
Auch das EEG ist ein vorgegebener Bestandteil des Strompreises. Die Einnahmen aus dieser Abgabe werden direkt wieder in die regenerative Energieerzeugung investiert (zum Beispiel Wind- oder Solaranlagen), um die Erzeugung von umweltfreundlichem Strom zu unterstützen.






