G685 – Eine neue gesetzliche Regelung zur Gasabrechnung
Zwei neue Faktoren sollen die Gasabrechnung präzisieren.
Der Ausgangspunkt für die Gasabrechnung unserer Kunden ist die Verbrauchsmenge im berechneten Zeitraum. Diese wird durch den Gaszähler genauestens ermittelt. Für unsere Kunden ist die reine Abnahmemenge an Gas in Kubikmetern jedoch nahezu bedeutungslos. Viel wichtiger ist die in der Abnahmemenge enthaltene thermische Energie, denn diese ist es, die die eigenen vier Wände auch in der kalten Jahreszeit angenehm warm hält.
Die thermische Energiemenge ergibt sich also neben dem mengenmäßigen Erdgasverbrauch auch aus der Zustandszahl des Gases, welche die Ausdehnung des Gasvolumens durch Temperaturschwankungen berücksichtigt und dem Abrechnungsbrennwert, welcher die im Gas enthaltene Energie wiedergibt.
Mit der neuen gesetzlichen Abrechnungsvorschrift G 685 sind diese beiden Faktoren nun fester Bestandteil Ihrer Gasabrechnung.
Genaueren Erläuterung zur thermischen Erdgasabrechnung nach Abrechnungsvorschrift G 685 finden Sie im beigefügten Arbeitsblatt der DVGW „Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.“.






