Umsatzsteuerrückerstattung für Wasserhausanschlüsse
Auf freiwilliger Basis erstatten die Stadtwerke Troisdorf daher privaten Bauherren, die seit August 2000 einen neuen Wasseranschluss von den Stadtwerken an ihr Haus haben legen lassen, die Differenz zwischen dem jetzt ermäßigten Steuersatz und der seinerzeit voll gezahlten Umsatzsteuer von 16% (bis 2006) bzw. 19% zurück. Hierzu benötigen wir eine Kopie der Rechnung gemäß 14 c(1) USt-Gesetz sowie Ihre Bankverbindung, damit wir Ihnen den Differenzbetrag gutschreiben können. Da jeder Vorgang individuell geprüft wird, haben Sie bitte Verständnis dafür dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Information für Unternehmer:
Wünscht ein Unternehmer die Korrektur seiner Rechnung für die Herstellung eines Wasseranschlusses, wird die ehemals zuviel in Anspruch genommene Vorsteuer vom Finanzamt gemäß 233 AO bis zum Korrekturdatum mit 6 % wegen zu hoher in Anspruch genommener Vorsteuer verzinst.






